Atemschutz
In der Kategorie Atemschutz finden Sie geeignete Lösungen zum Schutz der Atemwege bei beruflichen Tätigkeiten. Ob Atemschutzmaske, Feinstaubmaske oder Filter für spezielle Anwendungen – bei AUST erhalten Sie Atemschutz für die Arbeit, der vor gesundheitsschädlichen Partikeln, Gasen oder Dämpfen schützt.
Der richtige Atemschutz ist besonders wichtig bei Tätigkeiten wie Schleifen, Schneiden, Schweißen oder Atemschutz beim Lackieren. Je nach Arbeitsumgebung und Gefährdung kommen unterschiedliche Maskentypen und Filter zum Einsatz.
Was gehört zum Atemschutz?
Zum Atemschutz zählen alle Produkte, die die Atemwege vor gefährlichen Stoffen in der Luft schützen. Dazu gehören unter anderem:
- Feinstaubmasken (z. B. FFP1, FFP2, FFP3)
- Atemschutzmasken mit austauschbaren Filtern
- Gas- und Kombifilter
- Einweg- und Mehrweg-Atemschutzsysteme
Wann ist Atemschutz erforderlich?
Atemschutz ist erforderlich, wenn Schadstoffe wie Staub, Rauch, Aerosole, Gase oder Dämpfe eingeatmet werden können und technische oder organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen. Typische Einsatzbereiche sind Bau, Handwerk, Industrie, Lackierarbeiten, Sanierung sowie Arbeiten mit Chemikalien.
Atemschutz bei speziellen Arbeiten
- Atemschutz beim Lackieren: In der Regel werden Masken mit Gas- oder Kombifiltern benötigt, um Lösemitteldämpfe sicher zu filtern.
- Feinstaubmaske: Geeignet für Arbeiten mit Staubbelastung, z. B. Schleifen, Bohren oder Sägen.
- Atemschutz bei Ammoniak: Erfordert spezielle Gasfilter mit entsprechender Kennzeichnung.
- Atemschutz bei Asbest: Hier sind partikelfiltrierende Masken der höchsten Schutzklasse (z. B. FFP3) vorgeschrieben.
Welche Arten von Atemschutz gibt es?
Je nach Gefährdung unterscheidet man zwischen:
- Partikelfiltrierenden Atemschutzmasken (FFP)
- Halbmasken mit austauschbaren Filtern
- Vollmasken für umfassenden Schutz von Atemwegen und Gesicht
Häufige Fragen zum Atemschutz
- Die maximale Tragedauer hängt vom Maskentyp, der Belastung und den Herstellerangaben ab. Bei filtrierenden Halbmasken sind regelmäßige Pausen erforderlich. Die genauen Einsatzzeiten richten sich nach den geltenden Arbeitsschutzvorgaben.
- Atemschutz darf nur von Personen getragen werden, die gesundheitlich geeignet sind und entsprechend unterwiesen wurden. In vielen Fällen ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung erforderlich.
- Atemschutzprodukte unterliegen europäischen Normen, z. B. EN 149 für FFP-Masken oder EN 143/EN 14387 für Partikel- und Gasfilter. Die jeweilige Norm gibt Auskunft über Schutzklasse und Einsatzbereich.
- Ein dichter Sitz der Maske ist entscheidend für die Schutzwirkung. Bei Bartwuchs kann die Dichtlinie beeinträchtigt sein, wodurch die Schutzfunktion eingeschränkt wird. In solchen Fällen sind alternative Atemschutzlösungen zu prüfen.
- Beim Lackieren sind Atemschutzmasken mit geeigneten Gas- oder Kombifiltern erforderlich, da Lösungsmitteldämpfe nicht durch reine Feinstaubmasken gefiltert werden.